Hausverwaltung:


Egal ob als alleiniger Eigentümer einer Immobilie oder als Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft, eine gute Hausverwaltung ist immer ein Vorteil für Sie als Eigentümer.
 

Hier erfahren Sie warum.....

 

 

"Nichts ist Bestäniger als der Wandel"

 

Auch in der Verwaltung von Immobilien gibt es ständig neue Erkenntnisse. Ständig gibt es neue Gesetzesänderungen, die Vorschriften für Eigentümer und auch Vermieter ändern sich.
 

Für Hausverwalter & Immobilienmakler gibt es seit einiger Zeit eine sogenannte Weiterbildungspflicht. Diese sehen wir persönlich jedoch nicht nur als Pflicht sondern auch als besondere Chance, uns ständig weiterzubilden und Ihnen somit jederzeit mit bestmöglichem Rat zur Seite zu stehen.

 

Doch welche Arbeiten fallen in der Regel als Eigentümer einer Immobilie an?

 

Nun zuersteinmal sollte die Immobilie zum bestmöglichsten Preis, am besten an einen Mieter vermietet sein, der sorgsam mit Ihrem Eigentum umgeht. 
Hier ist es essentiell, bereits vor der Unterzeichnung des Mietvertrages so viel wie möglich, jedoch nur so wenig wie auch tatsächlich nötig über den potentiellen Mieter in Erfahrung zu bringen. (Unter Beachtung der geltenden Datenschutzregelungen)

Wenn der Mieter ersteinmal eingezogen ist, sind einige Vorschriften einzuhalten.

Des Weiteren sollte die Wohnung vor Einzug abgenommen werden, die Verbrauchswerten müssen ab- bzw. umgemeldet werden.

Regelmäßige, jedoch unverzichtbare Arbeiten sind das monatliche kontrollieren der Mietzahlungen und Betriebskostenvorauszahlungen.

Einmal im Jahr muss dann noch die Abrechnung der  Nebenkosten an den Mieter erfolgen. Auch hier sind dann wieder einige Fristen zu beachten, um die Gültigkeit der Abrechnung zu wahren.

 

Dies sind jedoch nur einige Arbeiten die anfallen. Zur Instandhalteung Ihrer Immobilie sind jedoch noch einige andere Arbeiten zu leisten und beauftrage, Fristen und Vorschriften zu beachten.

 

Sie müssen diese Tätigkeiten, im Regelfall, alle in Ihrer kostbaren Freizeit durchführen.

 

Wenn Sie einen Profi, eine Hausverwaltung beauftragen, können Sie diese Kosten nicht nur in Ihrer Einkommenssteuer geltend machen, Sie sparen auch noch Zeit und oftmals viele Nerven. Sollten Sie Fristen versäumen oder Vorschriften aus Unwissenheit nicht beachten, sogar auch noch die Strafe für die Missachtung.

 

Sie gehen ja auch zu einem Spezialisten um Ihren Körper "instand zu halten". Gönnen Sie auch Ihrer Immobilie eine Sonderbehandlung, einen Spezialisten.

 

Wir kümmern uns um Ihre Immobilie als wäre es unsere eigene..... 


 

Folgende Leistungen bieten wir im Bereich Mietenverwaltung an:

 

- Vermarktung Ihrer Immobilie (egal ob es nur eine 1-Zimmer Wohnung oder ein ganzes Einfamilienhaus ist)

- Erstellung von Mietverträgen

- Wohnungsab- & übergaben, inkl. Protokoll & Dokumentation in Form von Bild & Schrift

- Ab- bzw. ummelden der Verbrauchsmedien

- Kontrolle der monatlichen Eingänge der Kaltmiete & Nebenkostenvorauszahlungen

- Zahlungserinnerungen & Mahnwesen (bei Bedarf)

- Kommunikation mit den Mietern, bei Rückfragen, Mängel- oder Reparaturanzeigen, inkl. Dokumentation

- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen 

- Beauftragung & Überwachung ggf. erforderlicher Instanhaltungs- & Instandsetzungsmaßnahmen (in Absprache & auf Anfrage von Ihnen)

- Beauftragung von Handwerkern

- Kommunikation mit Hausmeisterservices oder angestellten Hausmeistern

- Anmeldung & Abrechnung der sozialversicherungspflichtigen angestellten Hausmeistern der WEG

 

 

Folgende Leistungen bieten wir im Bereich WEG-Verwaltung an:

 

- Kontrolle der monatlichen Hausgelder 

- Kontrolle der monatlichen Abbuchungen

- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnungen

- Erstellung eines Wirtschaftsplanes (1xjährlich)

- Durchführung von Eigentümerversammlungen, inkl. Vorbereitung, Dokumentation in Form eines Protokolls

- Durchführung von Umlaufbeschlüssen (nach Bedarf & Wunsch der Eigentümer)

- Führen einer Beschlusssammlung

- Anforderung & einholen von Sondeumlagen

- Objektbegehungen

- Kommunikation mit den Eigentümern

- Durchführung von Beschlüssen

- Durchführung & Beauftragung von Instandhaltungs- & Instandsetzungsmaßnahmen

- Beauftragung von Handwerkern

- Kommunikation mit Hausmeisterservices oder angestellten Hausmeistern

- Anmeldung & Abrechnung der sozialversicherungspflichtigen angestellten Hausmeistern der WEG

 

 

 

Sollten Sie hier nicht aufgelistete Leistungen wünschen oder benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Gemeinsam mit Ihnen werden wir eine Lösung finden.